Umfang der Befugnisse des allgemeinen Vertreters eines Rechtsanwalts
Kategorie: Recht | 29. März 2018
Der BGH hat mit einer aktuellen Entscheidung für allgemeine Vertreter eines Rechtsanwalts i. S. v. § 53 BRAO klargestellt, dass dessen Befugnisse enden mit dem Tod des Vertretenen enden. Das berichtet die BRAK (Az. IX ZR 2/18).
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Quelle: www.datev.de