Umgangsregelung: Kindeswohl und Kindeswille

Kategorie: Recht | 14. November 2018

Hat das Familiengericht nach Trennung der Eltern den Aufenthalt eines Kindes einem Elternteil zugeordnet (Residenzmodell), müssen triftige Kindeswohlgründe vorliegen, um später eine Umgangsregelung im Sinne eines paritätischen Wechselmodells anzuordnen. Der Kindeswille stellt dabei nur einen von mehreren Gesichtspunkten bei der Ermittlung des Kindeswohls dar, betont das OLG Frankfurt am Main (Az. 1 UF 74/18).

Weitere Informationen: Umgangsregelung: Kindeswohl und Kindeswille

Quelle: www.datev.de

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