Umlage von Prozesskosten der in einem Beschlussklageverfahren unterlegenen Gemeinschaft auch auf die obsiegenden Wohnungseigentümer
Kategorie: Steuern und Recht | 19. Juli 2024
Der BGH entschied, dass Prozesskosten, die der unterlegenen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in einem Beschlussklageverfahren auferlegt worden sind, zu den Kosten der Verwaltung gehören (Az. V ZR 139/23).
Quelle: www.datev.de