Umsätze eines Fotostudios unterliegen dem Regelsteuersatz
Kategorie: Steuern und Recht | 15. April 2021
Das FG Münster entschied, dass ein Fotostudio nicht den ermäßigten Umsatzsteuersatz für die Einräumung und Übertragung von Urheberrechten in Anspruch nehmen kann (Az. 5 K 268/20).
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Quelle: www.datev.de