Umsatzsteuer-Anwendungserlass: Anhebung der Freigrenze für Geschenke von 35 Euro auf 50 Euro zum 1. Januar 2024
Kategorie: Steuern und Recht | 12. Juli 2024
Das BMF passt den Umsatzsteuer-Anwendungserlass aufgrund des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27. März 2024 an (Az. III C 3 – S-7015 / 23 / 10002 :001).
Quelle: www.datev.de