Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Kategorie: Steuern und Recht | 17. Juni 2021
Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere Einrichtungen ohne systematische Gewinnerzielung, die Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie erbringen, können von der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG profitieren. Darauf weist der DStV hin.
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Quelle: www.datev.de