Umsatzsteuererlass für grenzübergreifende Personenbeförderung im Luftverkehr (§ 23 Abs. 3 UStG)

Kategorie: Steuern | 9. Februar 2018

Der Bundesrechnungshof hat empfohlen, dass die Finanzverwaltung mit der Sonderregelung des § 26 Abs. 3 UStG einheitlich verfahren sollte. Deshalb wird lt. BMF der UStAE geändert (Az. III C 3 – S-7433 / 15 / 10001).

Weitere Informationen: Umsatzsteuererlass für grenzübergreifende Personenbeförderung im Luftverkehr (§ 23 Abs. 3 UStG)

Quelle: www.datev.de

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