Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Abschlägen pharmazeutischer Unternehmen an private Krankenversicherungen und Träger der Beihilfe nach § 1 AMRabG

Kategorie: Steuern | 9. Oktober 2018

Das BMF ändert den Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 5. September 2018 – III C 3 – S-7155 / 16 / 10002 geändert worden ist, aufgrund des BFH-Urteils V R 42/15 vom 8. Februar 2018 (Az. III C 2 – S-7200 / 08 / 10005 :002).

Weitere Informationen: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Abschlägen pharmazeutischer Unternehmen an private Krankenversicherungen und Träger der Beihilfe nach § 1 AMRabG

Quelle: www.datev.de

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