Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Saunaleistungen in Schwimmbädern – Aufteilung eines Gesamtentgelts

Kategorie: Steuern | 20. Dezember 2019

Das BMF hat Stellung genommen zur Aufteilung eines Gesamtentgelts auf die dem ermäßigten Steuersatz bzw. dem Regelsteuersatz unterliegenden Leistungen, wenn in einem Schwimmbad oder einer ähnlichen Einrichtung neben der Gelegenheit zum Schwimmen weitere Leistungen angeboten werden (Az. III C 2 – S-7243 /19 /10001 :002).

Weitere Informationen: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Saunaleistungen in Schwimmbädern – Aufteilung eines Gesamtentgelts

Quelle: www.datev.de

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