Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppemstatut

Kategorie: Steuern | 4. Januar 2019

Mit dem BMF-Schreiben wird die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1. Januar 2019 bekannt gegeben (Az. III C 3 – S 7492/07/10001).

Weitere Informationen: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppemstatut

Quelle: www.datev.de

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