Umsetzung der EU-Aktionärsrichtlinie

Kategorie: Recht | 5. Dezember 2018

Die Bundesregierung plant, die EU-Aktionärsrichtlinie (EU) 2017/828 innerhalb der Umsetzungsfrist bis zum 10.06.2019 umzusetzen. Das schreibt das BMJV in der Antwort (19/6043) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Weitere Informationen: Umsetzung der EU-Aktionärsrichtlinie

Quelle: www.datev.de

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