Umsetzung der Kassensicherungsverordnung
Kategorie: Steuern | 11. August 2020
Die Bundesregierung teilt mit, dass sie davon ausgeht, dass zum 30.09.2020 keine cloud-basierte technische Sicherheitseinrichtung für die elektronischen Aufzeichnungssysteme und digitalen Grundaufzeichnungen von Kassensystemen am Markt zur Verfügung stehen wird.
Weitere Informationen: Umsetzung der Kassensicherungsverordnung
Quelle: www.datev.de