Um­set­zung der zwei­ten Stu­fe des Mehr­wert­steu­er-Di­gi­tal­pa­kets zum 1. April 2021 bzw. 1. Ju­li 2021

Kategorie: Steuern und Recht | 1. April 2021

Mit dem BMF-Schreiben wird die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets verwaltungsseitig zum 1. April 2021 bzw. 1. Juli 2021 umgesetzt (Az. III C 3 – S-7340 / 19 / 10003 :022).

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Quelle: www.datev.de

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