Um­set­zung der zwei­ten Stu­fe des Mehr­wert­steu­er-Di­gi­tal­pa­kets zum 1. April 2021 bzw. 1. Ju­li 2021

Kategorie: Steuern und Recht | 1. April 2021

Mit dem BMF-Schreiben wird die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets verwaltungsseitig zum 1. April 2021 bzw. 1. Juli 2021 umgesetzt (Az. III C 3 – S-7340 / 19 / 10003 :022).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von . . . ...

Mit Urteil V R 2/22 (V R 6/18) hat der . . . ... [weiterlesen]

Junge und angehende Selbstständige bewerten persönliche . . . ...

Menschen, die erst vor kurzem ein Unternehmen gegründet haben oder . . . ... [weiterlesen]

Archiv