Umsetzung des Amtsleiters Brand- und Zivilschutz der Landeshauptstadt Saarbrücken rechtswidrig
Kategorie: Recht | 18. April 2019
Das VG Saarlouis hat dem Eilantrag des bisherigen Leiters des Amtes für Brand- und Zivilschutz Saarbrücken stattgegeben und der Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Saarbrücken im Wege einer einstweiligen Anordnung aufgegeben, diesen auf seinen bisherigen Dienstposten rückumzusetzen (Az. 2 L 1717/18).
Weitere Informationen: Umsetzung des Amtsleiters Brand- und Zivilschutz der Landeshauptstadt Saarbrücken rechtswidrig
Quelle: www.datev.de