Unbürokratische Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung bei Preisangaben durch pauschale Rabatte möglich

Kategorie: Steuern | 12. Juni 2020

Wichtiger Bestandteil des umfangreichen Konjunkturpakets ist die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 beziehungsweise von 7 auf 5 Prozentpunkte für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020. Das BMWi hat das Ziel, dass die Senkung durch den Handel möglichst kostengünstig und unbürokratisch an Kunden weitergegeben werden kann.

Weitere Informationen: Unbürokratische Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung bei Preisangaben durch pauschale Rabatte möglich

Quelle: www.datev.de

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