Unechten Goldbarren auf eBay gekauft – keine Täuschung
Kategorie: Recht | 9. August 2019
Hat ein Verkäufer über eine Internetplattform einen Goldbarren mit Hinweis „ich verkaufe ihn als Unecht“ verkauft, liegt keine Täuschung vor. Dies entschied das AG Augsburg (Az. 14 C 4186/18).
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Quelle: www.datev.de