Unfaire Klauseln bei City-Mietfahrrädern

Kategorie: Recht | 21. März 2019

Die Nextbike GmbH darf Kundinnen und Kunden nicht wegen jeder „unsachgemäßen Nutzung“ eines Mietfahrrads und auch nicht aus „begründetem Anlass“ von der Nutzung ausschließen. Diese Klauseln in den Bedingungen sind unwirksam, entschied das LG Leipzig nach einer Klage des vzbv (Az. 08 O 2124/18).

Weitere Informationen: Unfaire Klauseln bei City-Mietfahrrädern

Quelle: www.datev.de

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