Unfall in der Waschstraße – Halter trifft keine Mithaftung

Kategorie: Recht | 7. Oktober 2019

Ein Kraftfahrzeug, das ohne eigene Motorkraft auf dem Förderband durch eine automatische Waschanlage gezogen wird, befindet sich nicht „in Betrieb“. Ereignet sich während des automatisierten Wasch- und Transportvorgangs ein Unfall, haftet der Halter des Kraftfahrzeugs daher nicht aus dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr des Fahrzeugs. So entschied das OLG Rheinland-Pfalz (Az. 12 U 57/19).

Weitere Informationen: Unfall in der Waschstraße – Halter trifft keine Mithaftung

Quelle: www.datev.de

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