Unfall nach Betriebsfeier auf Oktoberfest – Wann haftet die Unfallversicherung?
Kategorie: Recht | 5. Oktober 2018
Der Besuch des Münchner Oktoberfestes im Kollegenkreis stellt nur unter engen Voraussetzungen eine betriebliche Veranstaltung im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung dar. Das SG Berlin entschied, dass der Kläger, der sich auf dem Heimweg von einem Brauereinachmittag schwer verletzt hatte, nicht unfallversichert war (Az. S 115 U 309/17).
Weitere Informationen: Unfall nach Betriebsfeier auf Oktoberfest – Wann haftet die Unfallversicherung?
Quelle: www.datev.de