Unfallversicherungsschutz auch an einem "Probetag"

Kategorie: Recht | 20. August 2019

Ein Arbeitsuchender, der in einem Unternehmen einen „Probearbeitstag“ verrichtet und sich dabei verletzt, ist gesetzlich unfallversichert. Das hat das BSG entschieden (Az. B 2 U 1/18 R).

Weitere Informationen: Unfallversicherungsschutz auch an einem "Probetag"

Quelle: www.datev.de

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