Unfallversicherungsschutz bei Ausübung eines Ehrenamtes
Kategorie: Recht | 11. Januar 2019
Das LSG Bayern entschied, dass ein ehrenamtlicher Baumwart, der beim Schneiden eines Obstbaums im Auftrag des Ortsverschönerungsvereins abgestürzt ist und sich erheblich verletzt hat, mangels Bestehens einer freiwilligen Unfallversicherung keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat (Az. L 7 U 36/14).
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Quelle: www.datev.de