Unfallverursacher trägt Werkstattrisiko

Kategorie: Recht | 27. Juli 2018

Das Risiko überhöhter Instandsetzungsrechnungen bleibt beim Schadensersatzpflichtigen. Dies entschied das AG München (Az. 332 C 4359/18).

Weitere Informationen: Unfallverursacher trägt Werkstattrisiko

Quelle: www.datev.de

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