Ungarische Kraftfahrzeugsteuer mit dem Assoziierungsabkommen EWG-Türkei nicht vereinbar

Kategorie: Steuern | 19. Oktober 2017

Die ungarische Kraftfahrzeugsteuer ist mit dem Assoziierungsabkommen EWG-Türkei nicht vereinbar. Diese Steuer stellt eine Abgabe mit gleicher Wirkung wie Zölle dar, die nach dem Assoziierungsabkommen verboten ist. So entschied der EuGH (Rs. C-65/16).

Weitere Informationen: Ungarische Kraftfahrzeugsteuer mit dem Assoziierungsabkommen EWG-Türkei nicht vereinbar

Quelle: www.datev.de

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