Ungenehmigter Einzug verschafft keine Räumungsfrist

Kategorie: Recht | 20. Juli 2018

Das AG München entschied, dass auch einer vierköpfigen Familie die Gewährung einer Räumungsfrist versagt werden kann, wenn diese ohne Mietvertrag und ohne das Wissen des Vermieters, das Türschloss ausgewechselt und die Wohnung unrechtmäßig besetzt hat (Az. 433 C 777/18).

Weitere Informationen: Ungenehmigter Einzug verschafft keine Räumungsfrist

Quelle: www.datev.de

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