Ungerechtfertigte Leibesvisitation unterfällt als Arbeitsunfall dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz

Kategorie: Recht | 2. November 2017

Ist ein Arbeitnehmer allein infolge seiner beruflichen Tätigkeit polizeilichen Maßnahmen ausgesetzt und erleidet dieser hierdurch einen Gesundheitsschaden, so ist ein Arbeitsunfall anzuerkennen. Insoweit ist nicht von einer privaten Verrichtung auszugehen. So entschied das LSG Hessen (Az. L 3 U 70/14).

Weitere Informationen: Ungerechtfertigte Leibesvisitation unterfällt als Arbeitsunfall dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz

Quelle: www.datev.de

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