Ungewollt schwanger – Gynäkologe haftet nicht

Kategorie: Recht | 19. Juni 2018

Weist ein Gynäkologe eine Frau auf die begrenzte Aussagekraft des Anti-Müller-Hormon-Werts hin und unterlässt die Frau nach Bekanntwerden eines AMH-Wertes von weniger als 0,1 die weitere Empfängnisverhütung, haftet der Gynäkologe nicht für eine spätere – ungewollte – Schwangerschaft der Frau. Das hat das OLG Hamm entschieden (Az. 26 U 91/17).

Weitere Informationen: Ungewollt schwanger – Gynäkologe haftet nicht

Quelle: www.datev.de

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