Unklare Ursache einer Legionellen-Erkrankung – Anerkennung einer Berufskrankheit abgelehnt
Kategorie: Recht | 18. Mai 2018
Laut LSG Baden-Württemberg steht das morgendliche oder abendliche Duschen während einer auswärtigen Tätigkeit im Hotel vor Berufsbeginn oder nach Feierabend im Regelfall nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Az. L 3 U 4168/17).
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Quelle: www.datev.de