Unlautere Werbung mit Preisvergleich der Heizkosten von Fernwärme und Erdgas
Kategorie: Steuern und Recht | 7. Juni 2021
Das LG Koblenz hatte zu entscheiden, ob eine Werbung mit einer bestimmten Heizkostenersparnis zulässig ist, wenn der Preisvergleich sich nicht auf das eigene Angebot und die Produkte des im Flyer genannten Konkurrenten, sondern auf den Heizspiegel bezieht (Az. 4 HK O 9/21).
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Quelle: www.datev.de