Unsicherheiten bei Datenschutz
Kategorie: Recht | 5. November 2018
Die Bundesregierung soll nach dem Willen des Bundesrates im Rahmen der etwa nach der Datenschutz-Grundverordnung erforderlichen Berichte und Bewertungen überprüfen, „ob bei der Anwendung europäischer und nationaler Datenschutzregelungen Rechtsunsicherheiten in zentralen Praxisfragen wie bei der Veröffentlichung von Abbildungen oder den Anforderungen an Telemediendienste fortbestehen“.
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Quelle: www.datev.de