Unter einer Laubschicht ist mit Glätte zu rechnen
Kategorie: Steuern und Recht | 16. Oktober 2024
Öffentliche Wege sind witterungsabhängig und nicht nur in regelmäßigen Abständen zu reinigen. Fußgänger müssen aber mit Glätte unter vorhandenem Laub rechnen. Das LG Lübeck sprach einer Frau, die auf Laub ausgerutscht war, ein wegen Mitverschuldens gekürztes Schmerzensgeld zu (Az. 6 O 157/22).
Quelle: www.datev.de