Unterhaltsvorschussleistungen bei Mitbetreuung durch den anderen Elternteil

Kategorie: Steuern und Recht | 13. Dezember 2023

Leben die Eltern eines Kindes getrennt und leistet der barunterhaltspflichtige Elternteil den Mindestunterhalt nicht, beteiligt sich aber an der Betreuung des Kindes, besteht ein Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nur dann, wenn der Mitbetreuungsanteil unter 40 vom Hundert liegt. Dies hat das BVerwG entschieden (Az. 5 C 9.22 und 5 C 10.22).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Ein Gefährte ist kein Hilfsmittel . . .

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten . . . ... [weiterlesen]

Anschauen von Lehrvideos zählt bei der . . . ...

Das VG Münster hat die Klage einer Friseurin abgewiesen, das . . . ... [weiterlesen]

Archiv