Unterkunftskosten für behinderte BAföG-Empfängerin als soziale Teilhabeleistung
Kategorie: Recht | 4. April 2019
Behinderte Studierende, die wegen des Bezugs von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz keinen Anspruch auf laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II oder dem SGB XII haben, können zuschussweise Eingliederungshilfeleistungen zur Deckung laufender Unterkunftskosten als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erhalten. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 8 SO 12/17 R).
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Quelle: www.datev.de