Unterlassung des Leiharbeitnehmer-Einsatzes im Arbeitskampf
Kategorie: Steuern und Recht | 30. Dezember 2024
Das ArbG Köln hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Klage einer Gewerkschaft auf Unterlassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in einem von ihr bestreikten Betrieb als unzulässig abgewiesen (Az. 19 Ga 86/24).
Quelle: www.datev.de