Unterlassung des Leiharbeitnehmer-Einsatzes im Arbeitskampf

Kategorie: Steuern und Recht | 30. Dezember 2024

Das ArbG Köln hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Klage einer Gewerkschaft auf Unterlassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in einem von ihr bestreikten Betrieb als unzulässig abgewiesen (Az. 19 Ga 86/24).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

EFRAG: Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung . . . ...

Die EFRAG hat der EU-Kommission einen Standard für die freiwillige . . . ... [weiterlesen]

Was die neue EU-Kommission zur Stärkung . . . ...

Ihre zweite Amtszeit will EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit . . . ... [weiterlesen]

Archiv