Unterlassungsanspruch gegen Straßenlärm in Oppenheim verjährt

Kategorie: Recht | 18. September 2018

Ein Anspruch auf Unterlassung der Lärmbeeinträchtigungen, die von dem im Jahr 2009 verlegten Straßenpflaster der Krämerstraße in Oppenheim ausgehen, ist verjährt. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 1 A 11843/17.OVG).

Weitere Informationen: Unterlassungsanspruch gegen Straßenlärm in Oppenheim verjährt

Quelle: www.datev.de

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