Unterlassungsanspruch gegen Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke im Internet
Kategorie: Recht | 20. Dezember 2018
Der BGH entschied, dass der Besucher eines Kunstmuseums, der unter Verstoß gegen das Fotografierverbot Fotografien im Museum ausgestellter Werke anfertigt und im Internet öffentlich zugänglich macht, vom Betreiber des Museums auf Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung in Anspruch genommen werden kann (Az. I ZR 104/17).
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Quelle: www.datev.de