Unwirksame fristlose Kündigung eines Fahrradkurierfahrers
Kategorie: Steuern und Recht | 17. September 2021
Das ArbG Berlin entschied, dass die Kündigung eines Fahrradkuriers eines Lastfahrräder-Lieferdienstes, dem die Kündigung zugestellt wurde, kurz nachdem dieser durch einen Aushang zu einer Betriebsratswahl eingeladen hatte, unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat (Az. 41 Ca 3718/21).
Quelle: www.datev.de