Unwirksamkeit einer Klausel über ein Vorpachtrecht des Pächters
Kategorie: Recht | 24. November 2017
Der BGH entschied, dass die in einem Landpachtvertrag von dem Pächter als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellte Klausel, wonach ihm „ein Vorpachtrecht“ eingeräumt wird, ohne dass der Inhalt dieses Rechts näher ausgestaltet wird, wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam ist (Az. LwZR 5/16).
Weitere Informationen: Unwirksamkeit einer Klausel über ein Vorpachtrecht des Pächters
Quelle: www.datev.de