Unwirksamkeit von Klauseln zu Verwahrentgelten („Negativzinsen“) in Verträgen über Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten und von Klauseln zu Entgelten für eine Ersatz-BankCard und eine Ersatz-PIN
Kategorie: Steuern und Recht | 4. Februar 2025
Der BGH hat mit vier Urteilen entschieden, dass die von verschiedenen Banken und einer Sparkasse gegenüber Verbrauchern verwendeten Klausen zu Entgelten für die Verwahrung von Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten unwirksam sind. Er hat in einem Verfahren außerdem entschieden, dass die von einer Bank gegenüber Verbrauchern verwendeten Klauseln zu Entgelten für die Ausstellung einer Ersatz-BankCard und einer Ersatz-PIN unwirksam sind (Az. XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23, XI ZR 183/23).
Quelle: www.datev.de