Unzulässige Gesundheitswerbung für Blasenmittel
Kategorie: Steuern und Recht | 18. August 2021
Das LG Berlin hat der AN Schweiz AG unzulässige Werbeaussagen zur angeblich gesundheitsfördernden Wirkung eines Blasenmittels untersagt. Damit gab das Gericht einer Klage des vzbv statt (Az. 102 O 5/20).
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Quelle: www.datev.de