Unzulässige Richtervorlage zur rückwirkenden Anwendung von § 32a Abs. 1 Satz 2 KStG auf bei dessen Inkrafttreten bereits festsetzungsverjährte Steuerfestsetzungen
Kategorie: Steuern und Recht | 13. Februar 2024
Das BVerfG hat die Unzulässigkeit einer Richtervorlage zu § 32a Abs. 1 Satz 2 KStG festgestellt. Sie betrifft die Frage, ob eine Anwendung der Vorschrift auf im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens festsetzungsverjährte Einkommensteuerfestsetzungen verfassungskonform ist (Az. 2 BvL 7/16).
Quelle: www.datev.de