Unzulässiger Erweiterungsbau für ein Versorgungszentrum für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle (Saale)

Kategorie: Recht | 15. Mai 2018

Das VG Halle hat in zwei Eilverfahren entschieden, dass die Erweiterung eines Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle durch Neuerrichtung eines drei- und eines viergeschossigen Gebäudes, einschließlich der Errichtung der hierdurch erforderlich werdenden Stellplätze, unzulässig ist (Az. 2 B 23/18 HAL, 2 B 24/18 HAL).

Weitere Informationen: Unzulässiger Erweiterungsbau für ein Versorgungszentrum für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle (Saale)

Quelle: www.datev.de

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