Unzulässiger Kanzleiname: Betroffene können Registergericht nicht zum Einschreiten zwingen
Kategorie: Steuern und Recht | 25. April 2024
Wer meint, durch einen Kanzleinamen in eigenen Rechten verletzt zu sein, kann zwar klagen – nicht aber Ordnungsgeld vom Registergericht verlangen, so der BGH (Az. II ZB 13/23). Hierauf macht die BRAK aufmerksam.
Quelle: www.datev.de