Unzulässigkeit der „engen Bestpreisklauseln“ von Booking.com bestätigt

Kategorie: Steuern und Recht | 18. Mai 2021

Der BGH hat entschieden, dass die bis Februar 2016 von Booking.com verwendeten sog. engen Bestpreisklauseln nicht mit dem Kartellrecht vereinbar sind (Az. KVR 54/20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BFH: Kindergeldrechtliche Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus . . . ...

Stellt ein Wanderarbeitnehmer, der die Anspruchsvoraussetzungen für einen Kindergeldanspruch in . . . ... [weiterlesen]

Falsche Verweisung: Neuer Instanzenzug und Verfahrensordnung . . .

Der BGH hat seine frühere Rechtsprechung zur funktionellen Zuständigkeit der . . . ... [weiterlesen]

Archiv