Urheberrechtliche Unzulässigkeit von Luftbildaufnahmen mittels einer Drohne

Kategorie: Steuern und Recht | 23. Oktober 2024

Der BGH entschied, dass unter Zuhilfenahme einer Drohne gefertigte Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken nicht der Panoramafreiheit unterfallen (Az. I ZR 67/23).

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Quelle: www.datev.de

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