Urheberrechtliche Unzulässigkeit von Luftbildaufnahmen mittels einer Drohne
Kategorie: Steuern und Recht | 23. Oktober 2024
Der BGH entschied, dass unter Zuhilfenahme einer Drohne gefertigte Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken nicht der Panoramafreiheit unterfallen (Az. I ZR 67/23).
Quelle: www.datev.de