Urlaub kann auch bei angeordneter Quarantäne gewährt werden
Kategorie: Steuern und Recht | 27. August 2021
Das ArbG Neumünster entschied, dass bei einer angeordneten Quarantäne die Quarantänetage auf den Urlaub angerechnet werden und somit nicht wie Krankheitstage behandelt werden (Az. 3 Ca 362 b/21).
Weitere Informationen
Quelle: www.datev.de