Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis
Kategorie: Recht | 23. Januar 2019
Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB i. V. m. § 7 Abs. 4 BUrlG Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaubs. Darauf wies das BAG hin (Az. 9 AZR 45/16).
Weitere Informationen: Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis
Quelle: www.datev.de