Urlaubsort muss eindeutig sein

Kategorie: Recht | 1. Juli 2019

Bucht ein Reisender ein Hotelzimmer in der Annahme es liege auf Sylt und stellt sich dann heraus, dass es sich in einer Stadt in Ostfriesland liegt, so ist der Reisepreis zu 100 % zu mindern. Das hat das LG Frankfurt entschieden (Az. 2-24 S 32/18).

Weitere Informationen: Urlaubsort muss eindeutig sein

Quelle: www.datev.de

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