Urteil im Streit um die Tierarztkosten im Fall der Hündin Charyl
Kategorie: Steuern und Recht | 22. April 2021
Das AG Hannover hat eine Klage eines Tierarztes auf Zahlung von rund 1.500 Euro abgewiesen. Er könne die Bezahlung seiner Rechnung nicht verlangen, da er nicht nachweisen konnte, dass er die Beklagte vor Durchführung der Behandlungen ordnungsgemäß aufgeklärt hat und die dort aufgeführten Behandlungsmaßnahmen lege artis waren.
Weitere Informationen
Quelle: www.datev.de