Urteil in einer Kündigungsschutzklage im Zusammenhang mit sog. VW-Dieselaffäre
Kategorie: Steuern und Recht | 10. Februar 2022
Das ArbG Braunschweig hat die Kündigung eines ehemaligen Volkswagen-Motorenchefs wegen des Dieselskandals durch den Konzern für unzulässig erklärt (Az. 6 Ca 244/18).
Quelle: www.datev.de