Urteil: Wer zahlt für Stromverbrauch?
Kategorie: Steuern und Recht | 7. Januar 2025
Rechnen Stromversorger über den Stromverbrauch ab, müssen sie die Anfangs- und Endzählerstände angeben. Bei Streit darüber kann der Stromversorger den konkreten Verbrauch zu beweisen haben. Dies entschied das LG Lübeck (Az. 5 O 125/23).
Quelle: www.datev.de